{"id":210,"date":"2020-04-23T16:44:36","date_gmt":"2020-04-23T14:44:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.barth1873.de\/?page_id=210"},"modified":"2024-06-14T09:30:00","modified_gmt":"2024-06-14T07:30:00","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.barth1873.de\/de\/agbs.html","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma F. W. Barth &#038; Co. GmbH"},"content":{"rendered":"\n<p>Stand 06\/2024<\/p>\n\n\n\n<p><a>\u00a7\u00a01\u00a0<\/a>Geltungsbereich, Form<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4fts\u00adbezie\u00adhun\u00adgen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AGB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7&nbsp;14&nbsp;BGB), eine juristische Person des \u00f6ffent\u00adlich\u00aden Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die AGB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7&nbsp;433, 650 BGB). Sofern nichts Anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unsere AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4fts\u00adbe\u00addin\u00adgungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4n\u00adzun\u00adgen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag&nbsp;(z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngel\u00adan\u00adzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ab\u00adzu\u00adgeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben un\u00adbe\u00adr\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine der\u00adar\u00adtige Klar\u00adstel\u00adlung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar ab\u00adge\u00ad\u00e4ndert oder aus\u00addr\u00fcck\u00adlich ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><a>\u00a7&nbsp;2&nbsp;<\/a>Vertragsschluss (Angebot und Annahme)<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, tech\u00adni\u00adsche Do\u00adku\u00admentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produkt\u00adbe\u00adschrei\u00adbungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Ur\u00adhe\u00adber\u00adrechte vorbehalten. Mengenangaben unterliegen grunds\u00e4tzlich der \u201ecirca-Klau\u00adsel\u201c. Wir sind berechtigt, Lieferungen mit einer Differenz von bis zu 10% mehr oder weniger vorzunehmen und ent\u00adsprechend in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer (Angebot des K\u00e4ufers) gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts Anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach sei\u00adnem Zugang bei uns anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Bestellung durch den K\u00e4ufer wird erst durch unsere Annahme f\u00fcr uns verbindlich. Diese kann durch uns entweder schriftlich (z.B. durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung) oder in Text\u00adform (z.B. durch E-Mail) erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><a>\u00a7&nbsp;3&nbsp;<\/a>Lieferfrist und Lieferverzug<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unvorhersehbar, und unter Beachtung der kaufm\u00e4nnischen Sorgfalt unverschuldet, die Ware von unserem Lieferanten nicht erhalten. Wir werden den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich \u00fcber die nicht rechtzeitige Verf\u00fcgbarkeit der Ware informieren und, wenn wir deshalb zur\u00fccktreten wollen, das R\u00fccktrittsrecht unverz\u00fcglich aus\u00fcben. Auch dem K\u00e4ufer steht infolge dieser unserer Information ein R\u00fccktrittsrecht zu. Wir werden dem K\u00e4ufer im Falle des R\u00fccktritts \u2013 gleich von wem \u2013 die Gegenleistung unverz\u00fcglich erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mah\u00adnung durch den K\u00e4ufer erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Rechte des K\u00e4ufers gem. \u00a7&nbsp;8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Aus\u00adschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nach\u00ader\u00adf\u00fcl\u00adlung), bleiben un\u00adbe\u00adr\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung \u2013 mithin auch der Lieferort und der Ort des Gefahr\u00fcberganges ist. Es gilt dabei die Abholklausel \u201eEXW\u201c der Incoterms\u00ae 2020. In individuellen Vereinbarungen sind hiervon abweichende Regelungen m\u00f6glich. Solche bed\u00fcrften der Textform. Wir verpflichten uns, die Ware auf unsere Kosten zu verpacken und nach Warenpr\u00fcfung zur Ausfuhr ab Lager bereit zu stellen. Wir sind nicht verpflichtet die Ware zu verladen. F\u00fcr Ladung, den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der K\u00e4ufer verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Trans-portunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. In einem solchen Fall gelten f\u00fcr den Transport an den gew\u00fcnschten Bestimmungsort \u2013 gem\u00e4\u00df unserer Angabe in unserer Annahmeerkl\u00e4rung \u2013 die Bedingungen \u201efrei Haus\u201c oder die Klauseln \u201eCIF\u201c oder \u201eFOB\u201c der Incoterms\u00ae 2020.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sind in zumutbaren Umfang zu Teilleistungen und \u2013lieferungen berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine pauschale Entsch\u00e4digung i.H.v. 1,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, beginnend 30 Tage nach Einlagerung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Beim Versendungskauf (\u00a7&nbsp;4 Abs.&nbsp;1) tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom K\u00e4u\u00adfer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Ab\u00adga\u00adben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Ver\u00adzugs\u00adschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7&nbsp;353 HGB) unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechts\u00adkr\u00e4f\u00adtig festgestellt oder unbestritten ist. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers insbesondere gem. \u00a7&nbsp;7 Abs.&nbsp;6 Satz&nbsp;2 dieser AGB unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den ge\u00adsetz\u00adlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag be\u00adrech\u00adtigt (\u00a7&nbsp;321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzel\u00adan\u00adfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fcck\u00adtritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;6 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kauf\u00adver\u00adtrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten For\u00adde\u00adrungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu be\u00adnach\u00adrich\u00adtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir be\u00adrech\u00adtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Ei\u00adgen\u00adtums\u00advor\u00adbe\u00adhalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind viel\u00admehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den R\u00fccktritt vor\u00adzu\u00adbe\u00adhal\u00adten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungs\u00adgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nach\u00adfol\u00adgen\u00adden Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Ver\u00adarbeitung, Ver\u00admischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigen\u00adtums\u00adrecht bestehen, so erwer\u00adben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbun\u00addenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das ent\u00adstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentums\u00advorbehalt ge\u00adlie\u00adferte Ware.<\/li>\n\n\n\n<li>Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicher\u00adheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs.&nbsp;2 ge\u00adnann\u00adten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in An\u00adse\u00adhung der abgetretenen Forderungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht ein\u00adzu\u00adziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, kein Mangel seiner Leis\u00adtungs\u00adf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem. Abs.&nbsp;3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und de\u00adren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aus\u00adh\u00e4n\u00addigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dfer\u00addem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Ver\u00adar\u00adbei\u00adtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu wi\u00adder\u00adrufen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Ver\u00adlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;7 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsach\u00adgem\u00e4\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der un\u00adver\u00adar\u00adbei\u00adteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7&nbsp;478 BGB). Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangel\u00adhafte Ware durch den K\u00e4ufer oder einen an\u00adde\u00adren Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Ver\u00adein\u00adba\u00adrung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Her\u00adsteller\u00adan\u00adga\u00adben, die Gegen\u00adstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer In\u00adter\u00adnet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7&nbsp;434 Abs.&nbsp;1&nbsp;S.&nbsp;2 und 3 BGB). F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sons\u00adtiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der K\u00e4ufer nicht als f\u00fcr ihn kaufentscheidend hingewiesen hat,&nbsp;\u00fcbernehmen wir jedoch keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7&nbsp;442 BGB). Weiterhin setzen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7&nbsp;377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiter\u00adver\u00adar\u00adbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offen\u00adsicht\u00adliche M\u00e4ngel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ord\u00adnungs\u00adgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kauf\u00adpreises zur\u00fcck\u00adzu\u00adbe\u00adhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ins\u00adbe\u00adson\u00addere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben oder uns nach Wahl zum Zwecke von Pr\u00fc\u00adfun\u00adgen zug\u00e4nglich zu machen. Der K\u00e4ufer hat nachzuweisen, dass er die Sache pflichtgem\u00e4\u00df und sorgf\u00e4ltig be\u00adhan\u00addelt und, wenn sie ver- oder eingebaut wurde, fachm\u00e4nnisch und korrekt ver- oder eingebaut hat. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ur\u00adspr\u00fcng\u00adlich nicht zum Einbau verpflichtet waren oder uns dazu verpflichtet hatten. Die Kosten und Auf\u00adwen\u00addungen f\u00fcr den Ausbau der mangelhaften Sache sowie den Einbau der nachgelieferten Sache tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Sollten wir \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 dazu verpflichtet sein, die Kosten und Aufwendungen f\u00fcr den Ausbau der mangelhaften Sache und\/oder den Einbau der nachgelieferten Sache zu tragen, tragen wir diese allenfalls bis zur H\u00f6he des vereinbarten Nettokaufpreises der Kaufsache.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Auch in dem Fall, dass die Regelungen oder ein Teil der Regelungen dieser Vorschrift \u2013 insbesondere der vor\u00adste\u00adhen\u00adden Abs\u00e4tze &#8211; un- oder teilunwirksam sind, hat der K\u00e4ufer uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erfor\u00adder\u00adliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware unverz\u00fcglich zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben oder uns nach Wahl zum Zwecke von Pr\u00fcfungen zug\u00e4nglich zu machen. Im Falle der Ersatz\u00adlie\u00adfe\u00adrung hat uns der K\u00e4ufer die mangel\u00adhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Eine etwaige Verpflichtung unsererseits zur Nach\u00ader\u00adf\u00fcllung beinhaltet den Ausbau der mangelhaften Sache oder den Einbau der nachgelieferten Sache nur, wenn wir ur\u00adspr\u00fcng\u00adlich zum Einbau verpflichtet waren. Die \u00dcbernahme der f\u00fcr den Ausbau der mangelhaften Sache oder den Einbau der nachgelieferten Sache anfallenden Kosten und Auf\u00adwen\u00addun\u00adgen erfolgt nur, sofern wir den Mangel zu vertreten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar\u00adbeits- und Materialkosten sowie&nbsp;ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00df\u00adgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangel\u00adbe\u00adseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und Trans\u00adport\u00adkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht erkennbar.<\/p>\n\n\n\n<p>(11) In dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4\u00adden, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv er\u00adfor\u00adder\u00adlichen Auf\u00adwen\u00addung\u00aden zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6g\u00adlich\u00adkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine ent\u00adsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetz\u00adlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende an\u00adge\u00admes\u00adsene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zu\u00adr\u00fcck\u00adtreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fcck\u00adtrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>(13) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7&nbsp;8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(14) Die M\u00e4ngelrechte und -anspr\u00fcche des K\u00e4ufers beim Kauf von gebrauchten Sachen sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wir behalten uns das Recht vor, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund hierf\u00fcr besteht. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn es uns nicht m\u00f6glich ist, die uns obliegenden Verpflichtungen resultierend aus der Verordnung (EU) 2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 zu erf\u00fcllen und wir dies nicht zu vertreten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts bedarf der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;9 Sonstige Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AGB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir und unsere leitenden Angestellten und Erf\u00fcllungsgehilfen &#8211; gleich aus wel\u00adchem Rechts\u00adgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen&nbsp;(z.B.&nbsp;Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/li>\n\n\n\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungs\u00adge\u00adm\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Ein\u00adhal\u00adtung der Vertragspartner regel\u00adm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, ty\u00adpisch\u00aderweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>(3) Die sich aus Abs.&nbsp;2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegen\u00fcber Dritten sowie bei Pflicht\u00adver\u00adlet\u00adzun\u00adgen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Be\u00adschaf\u00adfen\u00adheit der Ware \u00fcber\u00adnom\u00admen wurde und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcn\u00addigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (ins\u00adbe\u00adson\u00addere gem. \u00a7\u00a7&nbsp;650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechts\u00adfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;10 Verj\u00e4hrung<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Abweichend von \u00a7&nbsp;438 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechts\u00adm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungs\u00adweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist ge\u00ad\u00adm\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung 5&nbsp;Jahre ab Ablieferung (\u00a7&nbsp;438 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;2 BGB). Unber\u00fchrt blei\u00adben auch weitere gesetz\u00ad\u00adliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbes. \u00a7&nbsp;438 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;1, Abs.&nbsp;3, \u00a7\u00a7&nbsp;444, 445b BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadens\u00ader\u00adsatz\u00adanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetz\u00adlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7&nbsp;195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fch\u00adren. Schadens\u00ader\u00adsatz\u00adanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem. \u00a7&nbsp;8 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;1 und Satz&nbsp;2 (a) sowie nach dem Produkt\u00adhaf\u00adtungs\u00adgesetz verj\u00e4hren aus\u00adschlie\u00df\u00adlich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;11 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schiedsklausel<\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch\u00adland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffent\u00adlich-recht\u00adliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler &#8211; Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertrags\u00adver\u00adh\u00e4lt\u00adnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in Korschenbroich. Entsprechendes gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer iSv \u00a7&nbsp;14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch be\u00adrech\u00adtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Alle Streitigkeiten \u00fcber Qualit\u00e4tsfragen werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges im Wege der \u201eBremer freundschaftliche Arbitrage\u201c gem\u00e4\u00df dem Arbitrage-Regulativ der Handelskammer in Bremen (in der je\u00adweils g\u00fcltigen Fas\u00adsung, derzeit in der Fassung vom 29. Februar 2016 (\u201eWirtschaft in Bremen und Bremerhaven\u201c 04.2016, S. VII ff.) ent\u00adschie\u00adden. Den Text dieses Arbitrage-Regulativs stellt der Verk\u00e4ufer auf jederzeitige An\u00adfor\u00adderung zur Verf\u00fcgung. Das Ergebnis dieser Qualit\u00e4tsarbitrage ist sodann verbindlich zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer auch f\u00fcr den Fall anderweitiger oder weitergehender Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses. F\u00fcr derartige Streitigkeiten ist sodann der or\u00addent\u00adliche Rechtsweg vereinbart. Der K\u00e4ufer ist zur Mitwirkung an der vorstehenden Qualit\u00e4tsarbitrage verpflichtet, selbst wenn seinerseits die Rechtsg\u00fcltigkeit des Kaufvertrages bestritten wird. Die Berufung auf die mangelnde Rechtsg\u00fcltigkeit in einem anschlie\u00dfenden Gerichtsverfahren vor dem ordentlichen Gericht bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 Erf\u00fcllungsort<\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist Korschenbroich. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verk\u00e4ufer zur Versendung der Ware an einen dritten Ort verpflichtet hat. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung des Kaufpreises sowie f\u00fcr die sons\u00adtigen Leistungen der Vertragsparteien, ausschlie\u00dflich der Nacherf\u00fcllung und der R\u00fcckgew\u00e4hr infolge eines R\u00fcck\u00adtritts, ist ebenfalls Korschen\u00adbroich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 Erg\u00e4nzende Bestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>Handelsbr\u00e4uche, welche im internationalen oder nationalen Recht anerkannt sind, gelten in Erg\u00e4nzung, soweit sie vor\u00adste\u00adhen\u00adden Regelungen nicht widersprechen. Dies gilt auch f\u00fcr die INCOTERMS in der jeweiligen aktuellen Version der ICC Paris.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 Schlussbestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Teile von ihnen (teil-)unwirksam sein oder wer\u00adden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen (Teil-)Klauseln hierdurch nicht ber\u00fchrt. In diesem Falle soll statt der un\u00adwirk\u00adsa\u00admen (Teil-)Klausel eine Regelung gelten, die die Parteien vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt h\u00e4tten. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall einer L\u00fccke.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/barth1873.de\/agb_de.pdf\">Download PDF<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 06\/2024 \u00a7\u00a01\u00a0Geltungsbereich, Form (1) Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4fts\u00adbezie\u00adhun\u00adgen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). 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