Die abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik)
Das sogenannte "Ü-Zeichen" dokumentiert die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung eines Produktes.
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass die von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder durch öffentliche Bekanntmachung eingeführten technischen Regeln zu beachten sind. Das DIBT hat die Aufgabe, die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten in den Bauregellisten A und B sowie Liste C aufzustellen und -im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder- bekannt zu machen. Das DIBT arbeitet im Auftrag der Länder und bereitet die Einführung einer Liste der technischen Baubestimmungen vor.
Eine abZ des DIBT ist erforderlich für alle Produkte, die in Innenräumen verbaut werden (außer Massivparkett).